AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Allround- Computerhilfe und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es sei denn, dass etwas anderes von Allround- Computerhilfe ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
1.2 Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf, jeglicher von Allround- Computerhilfe vertriebener Geräte, Zubehör und aller Standardsoftware sowie Betriebssysteme.

2. Angebote und Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote von Allround- Computerhilfe sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in Angeboten enthaltenen Preise hält Allround- Computerhilfe, wie in jedem einzelnen Angebot ersichtlich, gebunden.
2.2 Aufträge, Verträge, Vertragsenderungen oder -Ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für Allround- Computerhilfe erst dann verbindlich, wenn sie von Allround- Computerhilfe ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

3. Anwendungstechnische Beratung

3.1 Anwendungstechnische Beratungen geben Allround- Computerhilfe nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten.
Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen der Hersteller bezieht, sind für Allround- Computerhilfe nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn dieses im Auftrag oder im Kaufvertrag schriftlich erklärt wird.
3.2 Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und Softwarebestandteilen haftet Allround- Computerhilfe nur dann, wenn deren Zusammenstellung ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
3.3 Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit dies durch zumutbare Untersuchungen feststellbar ist, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf Wunsch von Allround- Computerhilfe die Lieferung in der Originalanforderung, unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich einzusenden.
4.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im vorgenannten Sinne.
4.3 Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Allround- Computerhilfe hat das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern aufgrund eigenen Liefermöglichkeiten und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dies nicht möglich oder erfolglos, liefert Allround- Computerhilfe dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise. Etwa erforderliche Anpassungsmaßnahmen übernimmt Allround- Computerhilfe mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern Allround- Computerhilfe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.
4.4 Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche im vorgenannten Sinne binnen angemessener Frist nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit Allround- Computerhilfe abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind.
4.5 Allround- Computerhilfe haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile an Allround- Computerhilfe, eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
4.6 Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von Allround- Computerhilfe genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen lässt, dass nicht von Allround- Computerhilfe oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, das eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.
Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von Allround- Computerhilfe vertriebenen Qualitätsniveau entspricht.
4.7 Die Gewährleistung gilt nur zu Gunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.8 Standardsoftware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, sobald die Originalverpackung geöffnet wurde.
4.9 Allround- Computerhilfe übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
4.10 Für Verschulden von Erfüllungsgehilfen, auch aus grober Fahrlässigkeit, haftet Allround- Computerhilfe nicht gegenüber Kaufleuten, sofern keine entgegenstehende Branchenübung besteht.
4.11 Bei leichter Fahrlässigkeit unterhalb der Führungsebene unseres Unternehmens haftet Allround- Computerhilfe in allen Fällen höchstens bis zu einem Gesamtbetrag, der dem Auftragswert bei Vertragsabschluß entspricht.
4.12 Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall spätestens in zwei Jahren.

5. Besonderheiten bei Servicearbeiten an Fremdrechnern

5.1 Als Fremdrechner verstehen sich EDV-Anlagen, -Netze, sowie deren Peripherie und/oder Software, welche nicht durch Allround- Computerhilfe geliefert und installiert wurden.
5.2 Sämtliche Arbeiten an Hard- und Software erfolgen ohne Gewährleistungsübernahme. Eine Garantie erteilen wir nur auf die Funktionstüchtigkeit von Allround- Computerhilfe gelieferten Geräte, Bauteile, Austauschbaugruppen, sofern deren Funktionstüchtigkeit nicht durch vorhandene Hardware beeinträchtigt wird.
5.3 Für die Funktionstüchtigkeit und Lauffähigkeit bereits vorhandener oder zukünftig zu installierender Software übernehmen wir keine Garantie.

6 Datenschutz bei Servicearbeiten

6.1 Der Kunde erklärt schriftlich sein Einverständnis, sollten Service- oder Reparaturarbeiten an EDV-Anlagen nicht im Hause von Allround- Computerhilfe durchgeführt werden können, dass zum Zwecke der Datensicherung seine auf der EDV-Anlage befindlichen Daten auf EDV-Datenträger von Allround- Computerhilfe gesichert werden bzw. an die Firma, welche die o.g. Arbeiten und Transporte im Auftrag von Allround- Computerhilfe ausführt, die Kundendaten auf den in der EDV-Anlage befindlichen Datenträgern bestehen bleiben dürfen.

7. Lieferzeit

7.1 Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch Allround- Computerhilfe. Die Einhaltung von Fristen setzen voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen, der Verzögerung entsprechenden, Zeitraum.
7.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Anlauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand Allround- Computerhilfe verlassen hat.
7.3 Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei Allround- Computerhilfe oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird.
7.4 Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
7.5 Etwaige Schadensersatzansprüche aus von Allround- Computerhilfe schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

8. Gefahrübergang

Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch Allround- Computerhilfe gelieferten Waren geht mit der übergabe auf den Kunden über. Als übergabe gilt die Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versandkosten trägt, sei es auch als Bestandteil eines Gesamtkaufpreises.

9. Besondere Zahlungsbedingungen

9.1 Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.
9.2 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die nach Vertragsabschluß aufgetreten sind, insbesondere bei Zahlungsrückständen, kann Allround- Computerhilfe vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
9.3 Reparatur- und Werkstattaufträge sind grundsätzlich zahlbar, sofort netto, gegen Erhalt der Ware. Allround- Computerhilfe ist berechtigt, die Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
9.4 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann Allround- Computerhilfe einen pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, sofern Allround- Computerhilfe kein nachweisbar hoher Schaden entsteht. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange Allround- Computerhilfe Eigentum, bis der Kunde alle aus Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.
10.2 Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
Auf Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in Allround- Computerhilfe Eigentum stehenden Waren zu übergeben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
10.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Allround- Computerhilfe berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in Allround- Computerhilfe Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Allround- Computerhilfe ist berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer, binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.
10.4 Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte des Lizenzgebers. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.

11. Preise und Mietzahlungen

11.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Waren und Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
11.2 Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch Allround- Computerhilfe, sowie die Anleitung und Schulung von Bedienpersonal, erfolgt auf gesonderter Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.3 Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe an einen Kunden überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit eine Kalenderwoche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
11.4 Nach Ablauf einer Kalenderwoche, ab dem Zeitpunkt der überlassung, wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5% des Auftragswertes bei einem Auftragswert bis € 10.000,- und von 3% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von mehr als € 10.000,- fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
11.5 Die vorgenannten Mietzahlungen können nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung auf den Kaufpreis angerechnet werden.
11.6 Bei Beratungen in Fragen der Hard- und Software, die über reine Produktinformation hinausgehen, insbesondere Systemberatung, wird bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% der im Angebot stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und Allround- Computerhilfe ist in einem solchem Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
12.2 Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz unseres Unternehmens Bad Doberan.